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MARKUS BERGHAUSEN

Qualität

1. Streng geprüfte Qualifikation      

Öffentlich bestellte Sachverständige

  • Werden durch eine Institution wie die Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder eine andere staatlich anerkannte Stelle nach strengen Kriterien ausgewählt. 
  • Müssen umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrung nachweisen, die regelmäßig überprüft werden. Durchlaufen ein strukturiertes Verfahren, das höchste Qualitätsstandards garantiert. 
     

Zertifizierte Sachverständige

  • Besitzen zwar eine Zertifizierung (z. B. durch TÜV oder Dekra), aber die Voraussetzungen für die Zertifizierung variieren je nach Anbieter und sind oft weniger streng als die Anforderungen für die öffentliche Bestellung. 
     

Freie Sachverständige

  • Es gibt keine einheitlichen Standards oder Vorschriften. Jeder kann sich "freier Sachverständiger" nennen, ohne einen Nachweis von Fachkenntnissen oder Qualifikationen.

     

2. Neutralität und Unabhängigkeit

Öffentlich vereidigte Sachverständige

  • Unterliegen gesetzlichen Verpflichtungen zur Neutralität und Unabhängigkeit. 
  • Werden durch die Vereidigung darauf verpflichtet, objektiv und unparteiisch zu handeln, auch in schwierigen oder konfliktbehafteten Fällen. 
     

Zertifizierte und freie Sachverständige

  • Können in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt sein, da sie keine gesetzliche Verpflichtung zur Neutralität eingehen müssen. 
  • Arbeiten oft auftragsbezogen und könnten daher tendenziell im Interesse des Auftraggebers agieren.

     

3. Höhere Akzeptanz bei Gerichten und Behörden 

Öffentlich vereidigte Sachverständige

  • Ihre Gutachten haben vor Gerichten und Behörden oft ein höheres Gewicht, da ihre Qualifikation und Unparteilichkeit durch die öffentliche Bestellung garantiert ist. 
  • Gerichte greifen häufig bevorzugt auf sie zurück. 
     

Zertifizierte und freie Sachverständige

  • Ihre Gutachten werden anerkannt, aber sie müssen im Einzelfall belegen, dass sie über die notwendige Fachkompetenz und Unparteilichkeit verfügen. 
  • Freie Sachverständige haben oft weniger rechtliches Ansehen.

     

4. Haftung und Verantwortung 

Öffentlich bestellte Sachverständige

  • Tragen eine erhöhte Verantwortung, da sie für ihre Gutachten besonders haftbar gemacht werden können. 
  • Die Handwerks- oder Industrie- und Handelskammern kontrollieren ihre Tätigkeit und können bei Fehlverhalten einschreiten. 
     

Zertifizierte und freie Sachverständige:

  • Die Haftung hängt oft von individuellen vertraglichen Vereinbarungen ab. 
  • Es gibt keine übergeordnete Institution, die regelmäßig überprüft, ob die Arbeit den höchsten Standards entspricht. 

     

5. Kontinuierliche Weiterbildung 

Öffentlich vereidigte Sachverständige

  • Sind verpflichtet, ihr Wissen regelmäßig durch Weiterbildungen auf dem aktuellen Stand zu halten. 
     

Zertifizierte Sachverständige

  • Weiterbildungsanforderungen hängen von der Zertifizierungsstelle ab, können aber weniger streng sein. 
     

Freie Sachverständige

  • Es besteht keine Verpflichtung zur Weiterbildung. 

     

Zusammenfassung: 

Warum öffentlich bestellte Sachverständige vorziehen? 

Öffentlich vereidigte Sachverständige bieten die höchste Sicherheit in Bezug auf Fachkompetenz, Neutralität und rechtliche Akzeptanz. Zertifizierte und freie Sachverständige können ebenfalls qualifiziert sein, aber die strengen gesetzlichen Vorgaben und die regelmäßige Kontrolle, die für öffentlich bestellte Sachverständige gelten, bieten zusätzliche Sicherheit und Vertrauen – vor allem in rechtlich relevanten oder streitigen Angelegenheiten.
 

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